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BGH, 05.07.2023 - 5 StR 147/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 01.09.2022 - 14 KLs 304 Js 21409/21
- BGH, 05.07.2023 - 5 StR 147/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17
Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 147/23
Dagegen reichen bloße Vorbereitungshandlungen im Inland nicht aus, um die deutsche Strafgewalt zu begründen, es sei denn, dass diese Handlungen selbständig mit Strafe bedroht sind oder aber es sich um mittäterschaftliche Beiträge eines anderen Tatbeteiligten zu der im Ausland vollzogenen Tat handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - 3 StR 265/17, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Tatort 7 mwN). - BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92
Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde, …
Auszug aus BGH, 05.07.2023 - 5 StR 147/23
Tatort eines Verbrechens ist mithin auch der Ort, an dem es verabredet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89 f.).